Ratgeber für Angehörige

Pflege für Angehörige: Wenn die Eltern Hilfe brauchen

Wenn Eltern, Partner oder Geschwister plötzlich Pflege brauchen, fehlt Familien meist genau eines: Zeit zum Sortieren. Diese Seite ist für die ersten 14 Tage gedacht — alles, was wirklich wichtig ist, in der Reihenfolge, in der es passiert.

  • Aktualisiert 2026-04-01
  • Pflegefachlich geprüft
  • Erstberatung kostenfrei

1. Erste 24 Stunden — Sicherheit vor Bürokratie

Bevor Sie über Pflegegrade nachdenken, klären Sie das Akute: Sturzgefahr, Medikamenten­einnahme, Versorgung mit warmen Mahlzeiten, Erreichbarkeit per Telefon. Holen Sie ggf. den Hausarzt für eine Krisen­einschätzung.

  • Hausnotruf-Knopf installieren oder Familie als Tagesanruf etablieren
  • Stolperfallen entfernen (Teppichkante, Kabel)
  • Medikamenten­plan auf den Tisch legen — wer kontrolliert die Einnahme?
  • Lebensmittel und Getränke griffbereit

2. Pflegegrad-Antrag stellen — heute

Der Antrag ist formlos: Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt. Das Datum des Anrufs ist das Antragsdatum — Leistungen werden rückwirkend gewährt. Verschieben Sie das nicht. Auch bei nur leichter Pflegebedürftigkeit lohnt der Antrag (Wohnraum-Anpassung, Pflegehilfsmittel, Beratung).

  • Pflegekasse anrufen (Krankenkasse = Pflegekasse)
  • Antragsnummer notieren
  • Pflegetagebuch beginnen (Formular der DAK / AOK / TK kostenfrei)
  • Termin mit dem Medizinischen Dienst (MD) abwarten — kommt in 5 Wochen

3. Versorgung organisieren — Pflegedienst, Tagespflege, Angehörigen-Pflege

Sie haben drei Hebel: ambulanter Pflegedienst (wir), Tagespflege­einrichtung, Pflege durch Sie selbst. Die Kombi ist meist die beste Lösung. Wir beraten ergebnis­offen — auch wenn am Ende eine Tagespflege oder ein Heim die richtige Wahl ist.

4. Entlastung für Sie als Angehörige*n — bevor Sie selbst krank werden

Pflegende Angehörige sind Deutschlands größter „Pflegedienst". 4,7 Millionen Menschen pflegen zuhause — und die Zahlen zur Erschöpfung sind alarmierend. Verhinderungspflege (1.612 €/Jahr), Pflegekurse (kostenfrei nach § 45 SGB XI) und stundenweise Betreuung sind keine Schwäche, sondern Voraussetzung für Durchhaltevermögen.

Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen — fachlich präzise, ohne Floskeln.

Pflegegrad: ca. 5 Wochen vom Antrag bis Bescheid. Häusliche Krankenpflege (Behandlungspflege) auf ärztliche Verordnung: in der Regel innerhalb 24–48 Stunden bei IMPULS. Sachleistung der Pflegekasse: ab Antragsmonat rückwirkend.

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Pflege für Angehörige – die wichtigsten ersten Schritte | IMPULS Pflege