Pflegegrad 1 · 12,5 – 27 NBA-Punkte
Pflegegrad 1
Pflegegrad 1 bedeutet eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Häufig betroffen: leichte Mobilitätseinschränkungen, beginnende Demenz, chronische Erkrankungen mit punktuellem Hilfebedarf. Anspruch auf Pflegegeld besteht nicht, dafür stehen 131 €/Monat Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel zur Verfügung.
- Pflegegrad-Beratung kostenfrei
- Hilfe beim MD-Termin
- Widerspruch unterstützt
Leistungen der Pflegekasse (Stand 2025)
Diese Beträge bestätigt die Pflegekasse mit dem Bescheid — Sie können sie kombinieren, ansparen oder gegeneinander tauschen (Verhinderungs- ↔ Kurzzeitpflege, Sachleistung ↔ Tagespflege).
Entlastungsbetrag
131 € / Monat
Wohnumfeld-Anpassung
bis 4.180 € Zuschuss (einmalig pro Maßnahme)
Pflegehilfsmittel
42 € / Monat (Verbrauchshilfsmittel)
Was IMPULS bei Pflegegrad 1 konkret leistet
- Beratung zu Hilfsmitteln und Wohnraumanpassung
- Stundenweise Entlastungsleistungen über § 45b SGB XI
- Begleitung zu Arzt- und Therapieterminen
- Vorbereitung auf Höherstufung, falls Pflegebedarf steigt
Häufige Fragen zum Pflegegrad
Antworten auf die wichtigsten Fragen — fachlich präzise, ohne Floskeln.
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