Pflegegrad 1 · 12,5 – 27 NBA-Punkte

Pflegegrad 1

Pflegegrad 1 bedeutet eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Häufig betroffen: leichte Mobilitäts­einschränkungen, beginnende Demenz, chronische Erkrankungen mit punktuellem Hilfebedarf. Anspruch auf Pflegegeld besteht nicht, dafür stehen 131 €/Monat Entlastungs­betrag und Pflegehilfsmittel zur Verfügung.

  • Pflegegrad-Beratung kostenfrei
  • Hilfe beim MD-Termin
  • Widerspruch unterstützt

Leistungen der Pflegekasse (Stand 2025)

Diese Beträge bestätigt die Pflegekasse mit dem Bescheid — Sie können sie kombinieren, ansparen oder gegeneinander tauschen (Verhinderungs- ↔ Kurzzeitpflege, Sachleistung ↔ Tagespflege).

Entlastungsbetrag

131 € / Monat

Wohnumfeld-Anpassung

bis 4.180 € Zuschuss (einmalig pro Maßnahme)

Pflegehilfsmittel

42 € / Monat (Verbrauchs­hilfsmittel)

Was IMPULS bei Pflegegrad 1 konkret leistet

  • Beratung zu Hilfsmitteln und Wohnraum­anpassung
  • Stundenweise Entlastungs­leistungen über § 45b SGB XI
  • Begleitung zu Arzt- und Therapie­terminen
  • Vorbereitung auf Höher­stufung, falls Pflege­bedarf steigt

Häufige Fragen zum Pflegegrad

Antworten auf die wichtigsten Fragen — fachlich präzise, ohne Floskeln.

Nein. Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2. PG 1 erhält 131 €/Monat Entlastungs­betrag, der für anerkannte Anbieter (auch IMPULS) verwendbar ist.

So erreichen Sie uns

Telefon

02303 2920589

Fax

02303 2920587

E-Mail

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Adresse

Massener Straße 147, 59423 Unna

Erreichbarkeit

Mo–Fr: 08:00–16:00 Uhr · Telefonische Erreichbarkeit: rund um die Uhr

Pflegegrad 1 – Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | IMPULS Pflege